AGB

 

Präambel

Mit den Allgemeinden Geschäftsbedingungen (AGB) soll ein gerechter Interessenausgleich zwischen 11Stories. und Kunden erreicht werden.

 

I. Definitionen
  1. Videografische Arbeit. Der Ausdruck «videografische Arbeit» bezeichnet das Ergebnis einer von 11Stories für den Kunden gemäss der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung geleisteten Arbeit.

  2. 11Stories.  «11Stories» ist das für die Leistung der videografischen Arbeit beauftragte Unternehmen. 11Stories umfasst auch Videoschnitt, -Design, -konzept, -Storyboard.

  3. Kunde. Der «Kunde» ist die Person, die die videografische Arbeit bei 11Stories. bestellt. Der Begriff «Kunde» bezieht sich in diesen AGB selbstverständlich auf Personen beider Geschlechter.

  4. Parteien. Die « Parteien » sind die Mitarbeiter von 11Stories. und der Kunde.

  5. Exemplar der videografischen Arbeit / Exemplar. Jede Wiedergabe der videografischen Arbeit in  digitaler Form auf einem (Daten)Träger oder online (insbesondere in Computernetzwerken, auf Webseiten) gilt als «Exemplar der videografischen Arbeit» oder als «Exemplar».

 

II. Ausführung der videografischen Arbeit
  1. Vorbehaltlich schriftlicher Vorgaben des Kunden bleibt die Gestaltung der videografischen Arbeit voll und ganz dem Ermessen von 11Stories überlassen. Insbesondere steht 11Stories die alleinige Entscheidung über die technischen und künstlerischen Gestaltungsmittel, wie zum Beispiel Beleuchtung und Videoschnitt, und die Auswahl der Mittel zu deren Umsetzung zu.

  2. Bei der Ausführung der videografischen Arbeit kann 11Stories Hilfspersonen ihrer Wahl einsetzen.

  3. Das Aufnahme-Equipment, das für die Ausführung der videografischen Arbeit erforderlich ist, wird von 11Stories gestellt.

  4. Vorbehaltlich gegensätzlicher schriftlicher Vereinbarung ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die zur videografischen Arbeit nötigen Orte (Locations), Gegenstände und Personen rechtzeitig zur Verfügung stehen.

  5. Verschiebt der Kunde eine Aufnahmesitzung weniger als zwei Tage vor ihrem Termin auf ein späteres Datum oder kommt er seinen Verpflichtungen z.B. gemäss Ziffer II.4. nicht nach, so hat 11stories Anspruch auf Ersatz der bereits angefallenen Kosten (inkl. Drittkosten). Zusätzlich steht 11stories eine Entschädigung zu. Diese bemisst sich auf Basis des zur Zeit des Vertragsschlusses geltenden Tarifs  und beträgt 50% des Honorars, welches gemäss Tarif für die Ausführung der ausgefallenen Aufnahmesitzung geschuldet wäre.

  6. Die Regel der Ziffer II.5. gilt auch, wenn eine Aufnahmesitzung weniger als zwei Tage vor Beginn der Aufnahmesitzung wegen ungünstiger Wetterverhältnisse auf ein späteres Datum verschoben wird.

  7. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von 11stories. Falls der Kunde 11stories bittet, ihm die geleistete videografische Arbeit, oder Exemplare dieser Arbeit (physisch oder elektronisch) zuzusenden, gehen die Risiken des Transports auf den Kunden über.

  8. Das zwischen den Parteien vereinbarte Honorar ist zuzüglich MwSt geschuldet und – vorbehaltlich gegensätzlicher schriftlicher Vereinbarung – innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen.


III. Haftung von 11stories
  1. 11Stories haftet, einschliesslich einer Mängelhaftung, nur für vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für das Verhalten seiner Angestellten und Hilfspersonen. 

  2. Der Kunde hat Mängelrügen innerhalb von sechs Werktagen ab Lieferdatum des Werks schriftlich geltend zu machen, ansonsten gilt die videografische Arbeit als genehmigt und es können keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden.

 

IV. Verwendung der videografischen Arbeit durch den Kunden

a. Im Allgemeinen

  1. Der Kunde darf die videografische Arbeit nur zu dem mit 11Stories vereinbarten Zweck und für den vereinbarten Zeitraum verwenden. Ist kein solcher Zeitraum vereinbart worden, bestimmt sich die Dauer nach dem Zweck des Auftrages. Jede vereinbarungswidrige Verwendung verpflichtet den Kunden, 11Stories eine Entschädigung in der Höhe von 150% des gemäss zur Zeit des Vertragsschlusses geltenden Tarifs dafür geschuldeten Entgelts zu bezahlen.

  2. Nur der Kunde ist berechtigt, im Rahmen der mit 11stories getroffenen Vereinbarung von der videografischen Arbeit Gebrauch zu machen. Ohne gegenseitige schriftliche Vereinbarung ist der Kunde nicht berechtigt, Dritten das Recht auf Verwendung der videografischen Arbeit zu überlassen.

  3. Der Kunde hat bei der mit 11stories bestimmten Verwendung des Werks den Namen von 11stories in geeigneter Form zu erwähnen. Mit vorgestelltem Zeichen © und nachgestelltem oder mit einem ähnlichen, mit 11stories vereinbarten Vermerk (z.B. „Alle Rechte bei …“). Bei Weglassung des Vermerks schuldet der Kunde zusätzlich zum vereinbarten Honorar eine Entschädigung im Umfang von 50% des Honorars, welches für die widerrechtliche Verwendung der videografischen Arbeit gemäss des zur Zeit des Vertragsschlusses geltenden Tarifs zu bezahlen wäre.

  4. Die Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (URG) bleiben vorbehalten.

b. Rechte Dritter

  1. Wenn der Kunde 11stories angegeben hat, im Rahmen der Ausführung der  Arbeit (bestimmte) Personen zu filmen, so hat der Kunde dafür zu sorgen, dass diese Personen ihre Zustimmung zum Filmen und zum nachfolgenden Gebrauch der videografischen Arbeit im Rahmen des Vertragszweckes gegeben haben.

  2. Wenn der Kunde 11Stories Gegenstände und/oder Gerätschaften übergeben oder ihm bestimmte Orte angegeben hat, die im Rahmen der videografischen Arbeit gefilmt werden sollen, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass kein Recht Dritter der Erstellung der videografischen Arbeit und deren anschliessenden Gebrauch im Rahmen des Vertragszweckes entgegensteht.

  3. Falls die in den beiden vorstehenden Absätzen vorgesehenen Verpflichtungen verletzt werden, verpflichtet sich der Kunde, 11Stories jede Zahlung (z.B. Schadenersatz) zurückzuerstatten, zu dem dieser zugunsten der Berechtigten verpflichtet werden könnte, und ihn für sämtliche im Zusammenhang mit der Bereinigung der Situation anfallenden Kosten (z.B. Kosten im Zusammenhang mit Vergleichs- oder Gerichtsverhandlungen) zu entschädigen.

 

V. Verwendung der videografischen Arbeit durch 11Stories

Wurde im Einzelfall schriftlich ausdrücklich vereinbart, dass der Kunde das Urheberrecht an der videografischen Arbeit erhält, so behält 11Stories das Recht, die videografische Arbeit für eigene Zwecke zu verwenden, insbesondere auf der eigenen Webseite, in Portfolios, Social Media, etc.

 

VI. Referenzen

11Stories hat jederzeit das Recht, insbesondere in Veröffentlichungen im Internet, bei Ausstellungen und bei Gesprächen mit potentiellen Kunden auf die Zusammenarbeit mit dem Kunden und auf die für ihn geschaffene videografische Arbeit hinzuweisen.

 

VII. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
  1. Auf Verträge zwischen dem Kunden und 11Stories ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.

  2. Ausschliesslicher Gerichtsstand bildet der Geschäftssitz von 11Stories.